Schwerpunkt
01. Trennung & Scheidung
Trennung und Scheidung
Wenn eine Beziehung auseinandergeht und eine Trennung oder Scheidung unumgänglich ist, stehen Betroffene vor einer Vielzahl von rechtlichen Fragen und Herausforderungen. Unsere Kanzlei steht Ihnen in solchen schwierigen Situationen mit professionellem Rat und kompetenter Unterstützung zur Seite.
Schnell rücken dann neben der seelischen Belastung rechtliche Fragestellungen in den Vordergrund: Wie läuft die Scheidung ab, wer bekommt welchen Unterhalt, wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Wir, als Spezialisten im Familienrecht, helfen Ihnen nicht nur bei konfliktbehafteten Scheidungen, sondern auch bei einvernehmlichen Trennungen und stehen Ihnen zudem zur Seite, wenn es um weitere Fragen aus dem Bereich des Familienrechts geht.
Welche regelungsbedürftigen Punkte gibt es bei Trennungen?
1. Trennung
Kommt es zur Trennung sind bei gemeinsamer Wohnung einige Dinge zu regeln. Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wer zieht aus? Welcher Partner darf welche Einrichtungsgegenstände mitnehmen? Darf ich mit den gemeinsamen Kindern ausziehen oder muss dazu der Partner zustimmen? Welche Dokumente sollte ich in jedem Fall mitnehmen? Was passiert mit möglichen gemeinsamen Konten oder der Immobilie?
Diese Fragen sollten im besten Fall bereits vor dem Auszug geklärt werden.
2. Unterhalt
Das Familienrecht kennt mehrere Arten von Unterhalt. Relevant sind in den meisten Fällen der Trennungsunterhalt, der zwischen Trennung und Scheidung zu zahlen ist, der nacheheliche Unterhalt, für die Zeit nach der Scheidung, der Betreuungsunterhalt für nichteheliche Eltern von Kindern bis drei Jahren und der Kindesunterhalt.
3. Scheidung
Die Scheidung und der gerichtliche Scheidungsbeschluss sind der finale Schlussstrich unter die eheliche Gemeinschaft. Ihr geht das sogenannte Trennungsjahr voraus, das zwingend einzuhalten ist und nur unter ganz engen Voraussetzungen verkürzt werden kann.
4. Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
Die meisten Ehepaar leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass bei einer Scheidung nicht nur das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden muss. Es muss auch ermittelt werden, ob ein Ehepartner möglicherweise während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere. Ist das der Fall, hat derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs einen Anspruch auf Ausgleich der Differenz.
5. Versorgungsausgleich
Während des Ehescheidungsverfahrens wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, um die Rentenansprüche der Eheleute während der Ehezeit auszugleichen. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenrente der Ehepartner gegeneinander ausgeglichen, um eine gerechte Verteilung der Rentenansprüche sicherzustellen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Aufteilung der Rentenansprüche oder durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Allerdings gibt es hier mittlerweile einiges zu beachten, um keine wertvollen Rentenansprüche zu verschenken.