Schwerpunkt
03. Hochstrittige Trennungen
Hochstrittige Trennungen
Leider kommt es immer wieder zu physischer und psychischer Gewalt in Beziehungen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, ist es wichtig, in der Trennungssituation anwaltlichen Rat einzuholen, um den Täter von weiteren Gewalttaten abzuhalten. Durch unsere Vernetzung mit verschiedenen Kooperationspartnern können wir Sie auch hier umfassend beraten.
Welche regelungsbedürftigen Punkte gibt es bei Trennungen in Beziehungen mit Gewalt?
1. Näherungs- und Kontaktverbot
Kam es zu physischer Gewalt in der jüngeren Vergangenheit kann man beim Familiengericht ein Näherungs- und Kontaktverbot gegen den Täter erwirken. Wichtig ist, dass kurz nach der Tat Anzeige erstattet wurde und man sich tatsächlich trennen möchte.
2. Wohnungszuweisung
Neben dem Näherungs- und Kontaktverbot muss sich auch kurzfristig darum gekümmert werden, dass der Täter nicht mehr in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt. Sowohl für verheiratete als auch für nicht verheiratete Paare sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, einem Partner die Wohnung zunächst zuzuweisen. Der andere Partner darf diese dann nicht mehr betreten.