Schwerpunkt
02. Miet- & WEG-Recht
Mietrecht
Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten, denn das Thema Mieten und Vermieten berührt den Alltag der meisten Bürger. Allerdings bietet es auch eine Menge Konfliktpotenzial zwischen den Parteien – angefangen beim Mietvertrag, der Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter, über die Abmahnung und letztlich die Kündigung. Sind wesentliche Punkte nicht oder nicht detailliert geregelt, sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert.
In folgenden Bereichen beraten wir Sie gerne:
-
Kündigung
-
Räumungsklage
-
Mieterhöhung
-
Mietminderung
-
Mietvertrag
-
Renovierung
-
Schönheitsreparaturen
WEG-Recht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Eigentum an Wohnungen, Flächen und Räumen, sowie das Gemeinschaftseigentum an Gebäuden und Grundstücken. Weiter werden die Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern festgelegt. Es kommt immer dann zum Tragen, wenn Grundstücke oder Häuser durch eine formelle Teilungserklärung unter mehreren Eigentümern aufgeteilt werden. Das Wohnungseigentumsrecht ermöglicht Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Hausteilen.
In welchen Bereichen besteht üblicherweise Beratungsbedarf?
Für Wohnungseigentümer:
-
Beschlussprüfung
-
Beschlussanfechtung
-
Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft durchsetzen
-
Eigentumsbeeinträchtigungen abwehren
Für Verwalter:
-
Verwalterverträge, Vertragsverhandlungen
-
Vergütungsansprüche
-
Abwehr von Regressansprüchen
-
Unterstützung bei der Formulierung von Beschlüssen
-
Anfechtung von Beschlüssen
-
Verwaltung von Sondereigentum
Für Eigentümergemeinschaften:
-
Offene Wohngelder beitreiben
-
Unterstützung bei der Formulierung von Beschlüssen
-
Durchsetzung von Beschlüssen
-
Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte oder innerhalb der Gemeinschaft