Schwerpunkt
03. Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Problembereiche sind breit gestreut. Von inakzeptablen Arbeitsbedingungen über Abmahnungen, Versetzungen und Eingruppierungen bis zur Kündigung stehen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung. Insbesondere bei einer Kündigung ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren. Durch kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung sind wir in dieser schwierigen Situation für Sie der richtige Ansprechpartner.
Probleme treten häufig insbesondere auf bei:
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Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses werden bereits die Weichen gestellt, wie das Arbeitsverhältnis in Zukunft ablaufen wird. Wenn der Vertrag erst unterschrieben ist, fallen Nachverhandlungen oft schwer. Deshalb gilt es hier bereits, sorgfältig zu prüfen, ob sämtliche verhandelte Inhalte auch schriftlich festgehalten wurden.
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Arbeitspflichten des Arbeitnehmers (sog. Arbeitnehmerpflichten)
Hier entstehen oft die ersten Konflikte. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich uneins, wie das Arbeitsverhältnis konkret ausgestaltet werden soll. Es entstehen Spannungen wegen zu später Einreichung des Attest wegen Krankheit, Zuspätkommens oder Verhaltens am Arbeitsplatz. Sind die Vorwürfe ungerechtfertigt, ist es wichtig, rechtzeitig dagegen vorzugehen. Andenfalls kann es im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.
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Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für geleistete Arbeit auch Gehalt zu zahlen. Tut er dies nicht, kann er zunächst außergerichtlich dazu aufgefordert werden. Folgt auch dann keine Zahlung, kann die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden.
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Urlaubsanspruch, sowie Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers
Jedem Arbeitnehmer steht mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch von vier Wochen zu. Regelmäßig werden im Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart. Was geschieht jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor sämtliche Urlaubstage genommen werden konnten? Oder wie ist es, wenn der Urlaub nicht im laufenden Geschäftsjahr genommen werden konnte? Hier gilt es, sorgfältig zu prüfen, ob der Urlaub in Geld abzugelten ist, oder im nächsten Jahr nachzuholen ist.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auch im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber zunächst verpflichtet, weiterhin Gehalt zu zahlen. Wie lange der Arbeitnehmer dies erhält und ab wann die Krankenkasse einspringen muss, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.
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Befristung des Arbeitsvertrags (sog. befristeter Arbeitsvertrag)
Befristungen des Arbeitsverhältnisses sind zwar grundsätzlich möglich, jedoch immer imEinzelfall zu überprüfen. Ist die Befristung nicht rechtmäßig, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet und endet nicht zum Ablauf der Befristung.
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Kündigungen
Die häufigsten Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, wenn eine Seite das Vertragsverhältnis beenden möchte. Haben Sie eine Kündigung erhalten, empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtlichen Rat einzuholen. Ganz gleich, ob Sie das Arbeitsverhältnis ebenfalls beenden , oder an Ihrem Arbeitsplatz festhalten möchten. In beiden Fällen gilt, je schneller Sie richtig reagieren, umso besser ist Ihre Verhandlungsposition.