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Schwerpunkt

01. Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht ist regelmäßig dann einschlägig, wenn es um das Ende einer Beziehung geht. Das Beziehungsende betrifft nämlich nicht nur die beiden Partner, sondern auch die Kinder, die aus der gemeinsamen Beziehung hervorgegangen sind. Schnell rücken dann neben der seelischen Belastung rechtliche Fragestellungen in den Vordergrund: Wie läuft die Scheidung ab, wer bekommt welchen Unterhalt – und wie soll das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder geregelt werden? 

Wir, als Spezialisten im Familienrecht, helfen Ihnen nicht nur bei konfliktbehafteten Scheidungen, sondern auch bei einvernehmlichen Trennungen und stehen Ihnen zudem zur Seite, wenn es um weitere Fragen aus dem Bereich des Familienrechts geht.

Family Dispute
Geschäftskonferenz

Welche regelungsbedürftigen Punkte gibt es bei Trennungen

1. Trennung

Kommt es zur Trennung sind bei gemeinsamer Wohnung einige Dinge zu regeln. Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wer zieht aus? Welcher Partner darf welche Einrichtungsgegenstände mitnehmen? Darf ich mit den gemeinsamen Kindern ausziehen oder muss dazu der Partner zustimmen? Welche Dokumente sollte ich in jedem Fall mitnehmen? Was passiert mit möglichen gemeinsamen Konten oder der Immobilie?

Diese Fragen sollten im besten Fall bereits vor dem Auszug geklärt werden. 

 

2.  Unterhalt

Das Familienrecht kennt mehrere Arten von Unterhalt. Relevant sind in den meisten Fällen der Trennungsunterhalt, der zwischen Trennung und Scheidung zu zahlen ist, der nacheheliche Unterhalt, für die Zeit nach der Scheidung, der Betreuungsunterhalt für nichteheliche Eltern von Kindern bis drei Jahren und der Kindesunterhalt. 

3. Scheidung

Die Scheidung und der gerichtliche Scheidungsbeschluss sind der finale Schlussstrich unter die eheliche Gemeinschaft. Ihr geht das sogenannte Trennungsjahr voraus, das zwingend einzuhalten ist und nur unter ganz engen Voraussetzungen verkürzt werden kann. 

4. Sorgerecht

Das Sorgerecht für ein Kind zu haben, bedeutet, wesentliche Entscheidungen, wie die Namensgebung, die Kindergarten- und Schulwahl und den Aufenthaltsort des Kindes mitbestimmen zu können.

Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden ehelichen Elternteilen zu. Anders ist dies bei nichtehelichen Eltern. Hier steht zunächst das Sorgerecht der Mutter zu. Der Vater kann jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. 

5. Umgang

Jeder Elternteil hat auf Grund des Gesetzes das Recht und die Pflicht, mit seinem Kind Umgang zu haben. Unabhängig davon, ob die Eltern das Sorgerecht teilen oder ein Elternteil dieses alleine innehat. Die Regelung des Umgangs wird im besten Fall verbindlich mittels einer Elternvereinbarung festgelegt.

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